Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit für die Webseite www.haiger.de

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.haiger.de veröffentlichte Website der Stadt Haiger.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der HVBIT, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die Website ist mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar:

  • PDF-Dokumente
  • Videos
  • Audios/Audio-Streams
  • Ausstattung von Bildern mit alternativen Texten
  • Inhalte in leichter Sprache werden noch ausgebaut.
  • Keine Korrektur-Empfehlungen bei falschen Eingaben
  • Die Webseite enthält zur Ausspielung und für die Buchbarkeit von Veranstaltungen ein Skript des Systems Deskline des Anbieters feratel, welches nicht barrierefrei ist.

Unvereinbarkeit mit der HVBIT

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Barriere:

  1. Beschreibung
    – Keine Korrektur-Empfehlung bei falschen Eingaben
    – Die Webseite enthält zur Ausspielung und für die Buchbarkeit von Veranstaltungen ein Skript des Systems Deskline des Anbieters feratel, welches nicht barrierefrei ist.
  2. Maßnahmen
    Lt. dem Systemanbieter feratel ist eine barrierefreie Version in Planung. Diese barrierefreie Version wird mit Erscheinen die nicht-barrierefreie Version ersetzen.
  3. Zeitplan
    Lt. Systemanbieter wird zum 28.06.2025 eine barrierefreie Version verfügbar sein.

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde.

Teilbereich:

  1. Beschreibung
    – PDF-Dokumente
    – Videos
    – Audios/Audio-Streams
    – Ausstattung von Bildern mit alternativen Texten
    – Inhalte in leichter Sprache werden noch ausgebaut.
  2. Ausführung, warum eine unverhältnismäßige Belastung vorliegt.
    Keine personellen Ressourcen vorhanden.
  3. Barrierefreie Alternative
    Bisher keine Alternative vorhanden.

Kein Anwendungsfall

Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 3 Absatz 1 HVBIT.

Inhalt:

Es liegen keine Inhalte vor, die nicht in den Anwendungsbereich des §3 Absatz 1 HVBIT fallen.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21.10.2024 erstellt und zuletzt am 21.10.2024 überprüft und aktualisiert. Diese Erklärung wurde auf Grundlage einer Selbstbewertung durchgeführt.

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern?
Kontakt Barrierefreiheit der Stadt Haiger
Online-Redaktion
kulturamt@haiger.de

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 (0) 641 303-2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

Durchsetzung beantragen

Aufgaben der Durchsetzungsstelle:

https://rp-giessen.hessen.de/sites/rp-giessen.hessen.de/files/2022-01/flyer_lbit_bf.pdf