Mit einer Klarstellung hat der Magistrat der Stadt Haiger auf eine Amtliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Gießen reagiert, die am 29. Januar im Mitteilungsblatt „Haiger heute“ erschienen ist. In der Bekanntmachung ging es um Rodungsvorhaben der Firma „Goerg und Schneider“ oberhalb von Langenaubach.
Die Mitteilung des RP befasst sich allerdings auch mit dem Wasserschutzgebiet „Sickerung Gewenn”, die seit einigen Jahren nach einem Erdrutsch im Tontagebau „Stoß” versiegt ist. „Das Wasserschutzgebiet ist daher in ungewisser Zukunft aufzuheben, da der Schutzzweck nicht mehr vorhanden ist“, heißt es in der Mitteilung des RP.
„Diese Erklärung ist zumindest unglücklich und missverständlich“, erklärt Haigers Bürgermeister Mario Schramm. Der Magistrat der Stadt Haiger sei selbstverständlich „nicht damit einverstanden, den Wasserschutz in diesem Bereich aufzuheben“. Natürlich sei die „Sickerung Gewenn“ versiegt und könne nicht mehr zur Wassergewinnung genutzt werden. Aber in unmittelbarer Nähe sei Grundwasser vorhanden, sodass das Gebiet weiterhin schützenswert sei. Mit der gewünschten Rodung diverser Flächen habe das zunächst einmal nichts zu tun. Aus Sicht der Stadt Haiger genieße der Schutz des Trinkwassers oberste Priorität.
Bauamtsleiter André Münker habe das Regierungspräsidium bereits darüber informiert, dass „aus Sicht der Stadt Haiger eine erneute Gewinnung von Trinkwasser in diesem Bereich weiter möglich sein muss“, erklärte Schramm. Daher sei es wichtig, das Gelände unter Schutz zu stellen. Darum werde man sich „mit allem Nachdruck“ bemühen, machte der Rathaus-Chef deutlich.