Die Urlaubszeit beginnt!


„Oh nein, das hab ich total vergessen!“ Was gibt es Schlimmeres, als am Tag der Abreise in den lang ersehnten Urlaub festzustellen, dass der Personalausweis oder der Reisepass abgelaufen sind. Stress pur, und alles auf den letzten Drücker. Das muss nicht sein. Gute Vorbereitung ist alles. „Vor der Urlaubsreise sollte unbedingt die Gültigkeit der Ausweisdokumente überprüft werden“, rät der Fachdienst Bürgerservice der Haigerer Stadtverwaltung.

„Am 25. März beginnen die Osterferien. Das heißt für viele, dass die Urlaubszeit beginnt“, heißt es in einer Pressemitteilung des Rathauses. Bei den Reisevorbereitungen solle unbedingt an gültige Ausweisdokumente gedacht werden.

Eine Verlängerung von Personalausweisen oder Reisepässen ist nicht möglich.

Die Bearbeitungsdauer für die Herstellung der Personalausweise bei der Bundesdruckerei beträgt derzeit rund drei Wochen; bei Reisepässen liegt diese bei bis zu vier Wochen. Reisepässe können jedoch im Expressverfahren beantragt werden - dafür ist aber eine zusätzliche Gebühr fällig. Die Dokumente sind dann innerhalb einer Woche abholbereit.

Welche Reisedokumente beantrage ich für mein Kind?

Ganz wichtig: Seit dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses zusätzlich erheblich ein.

Damit die Reisen von Familien nicht unterbrochen werden, weil der Kinderreisepass oder ein in der Gültigkeit verlängerter Kinderreisepass an der Grenze nicht anerkannt wird, hat der Gesetzgeber ein Gesetz veröffentlicht, in dem unter anderem der Kinderreisepass abgeschafft wird. Mit der Abschaffung wird der enorme Aufwand für Eltern und Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.

Kinder jeden Alters benötigen natürlich trotzdem auf Reisen ein gültiges Ausweisdokument. Seit dem 1. Januar 2024 besteht deshalb für Kinder die Möglichkeit, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen. Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal sechs Jahre gültig. „Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit!“, erklärt der Bürgerservice des Rathauses. 

Wichtig: Einreisebestimmungen prüfen!

Welches Reisedokument für das jeweilige Reiseziel erforderlich ist, können Sie über die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) nachlesen.

Jetzt Termin vereinbaren!

Das Bürgerbüro empfiehlt auch weiterhin, die Terminvergabe über das Online-Buchungssystem auf der städtischen Internetseite unter www.haiger.de - Terminvereinbarung zu nutzen.