Damit der Start in den Urlaub gelingt


– Was gibt es Schlimmeres als am Tag der Abreise festzustellen, dass der Personalausweis oder der Reisepass abgelaufen sind. „Vor der Urlaubsreise sollte unbedingt die Gültigkeit der Ausweisdokumente überprüft werden“, rät der Fachdienst Bürgerservice der Haigerer Stadtverwaltung.

„Am 7. April beginnen die Osterferien. Das heißt für viele, dass die Urlaubszeit beginnt“, heißt es in einer Pressemitteilung. Bei Reisevorbereitungen solle unbedingt an gültige Dokumente gedacht werden. Eine Verlängerung von Ausweisen oder Reisepässen ist nicht möglich. Die Bearbeitungsdauer für die Herstellung der Personalausweise bei der Bundesdruckerei beträgt derzeit rund drei Wochen; (Reisepässe vier Wochen). Reisepässe können im Expressverfahren beantragt werden - dafür ist eine Gebühr fällig. Die Dokumente sind dann innerhalb einer Woche abholbereit.

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist (drei bis sechs Monate). Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses erheblich ein.

Damit die Reisen nicht unterbrochen werden, weil der Kinderreisepass oder ein verlängerter Kinderreisepass an der Grenze nicht anerkannt wird, wurde ein Gesetz veröffentlicht, in dem u.a. der Kinderreisepass abgeschafft wird. Mit der Abschaffung wird künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung des Kinderreisepasses vermieden.

Seit 2024 besteht für Kinder ausschließlich die Möglichkeit einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen. Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig.

Wichtig: Einreisebestimmungen prüfen!: Welches Reisedokument für das jeweilige Reiseziel erforderlich ist, können Interessierte über die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes nachlesen.

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Das Bürgerbüro empfiehlt weiterhin, die Terminvergabe über das Online-Buchungssystem auf der städtischen Internetseite unter www.haiger.de - Terminvereinbarung zu nutzen.