Die neue Grundsteuer gilt ab sofort


Die Besitzer von rund 10.500 Grundstücken in Haiger und den 13 Haigerer Stadtteilen haben in den vergangenen Tagen Post bekommen oder werden noch Post bekommen. Grund sind die neuen Grundsteuerbescheide, die ab dem 3. Januar an die Bürger verschickt wurden. In Sonderfällen können weitere Bescheide auch noch später verschickt werden. 

Die neue Grundsteuer ist das Ergebnis eines langwierigen Prozesses, der vor sieben Jahren begonnen hat. Im Jahr 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bewertung von Grundstücken für verfassungswidrig erklärt, die Bundesländer mussten neue Regelungen finden. Wesentlicher Grund für die Neuregelung war die Tatsache, dass vorher unterschiedliche Grundsteuerbeträge für vergleichbare Grundstücke in ähnlicher Lage zu zahlen waren. Das empfand das Gericht als ungerecht - die Grundsteuer musste nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt und ab 2025 durch eine neue Bemessungsgrundlage ersetzt werden.

Die Finanzämter haben den Grundstücksbesitzern Erklärungen abverlangt und den Kommunen – also auch der Stadt Haiger - neue Grundsteuermessbeträge mitgeteilt. In dem „Bescheid“ stellt das Finanzamt den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag fest. Diese Bescheide sind Grundlage für den Erlass der Grundsteuerbescheide durch die Kommune.

Die neue sogenannte Hebesatzsatzung der Stadt Haiger wurde vom Stadtparlament am 31. Oktober 2024 beschlossen. Der Hebesatz der Grundsteuer A (Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) liegt bei 155 Prozent, der Hebesatz der Grundsteuer B (unbebaute und bebaute Grundstücke) bei 255 Prozent. Bis zum 31. Dezember 2024 lagen beide Werte bei 365 Prozent.

Die Zahlungen der Grundstücksbesitzer werden fällig zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November jedes Jahres.

Die von den Finanzämtern verfassten Messbescheide für die einzelnen Grundstücke beinhalten die Feststellung der Vermögensart, die Art der wirtschaftlichen Einheit, die Zurechnung und den Grundsteuermessbetrag. Einsprüche (Rechtsbehelfe) gegen die Messbescheide sind direkt beim zuständigen Finanzamt (hier Dillenburg) einzulegen.

Wichtig: Ein Rechtsbehelf kann nur innerhalb eines Monats nach Erhalt gegen den Grundlagenbescheid (Messbescheid) eingelegt werden, nicht jedoch gegen den Folgebescheid (Grundsteuerbescheid).

Die Erstellung der Grundsteuerbescheide erfolgt zwar durch die Stadt Haiger, für die Festsetzung der neuen Grundsteuermessbeträge ist jedoch das Finanzamt in Dillenburg zuständig.