Der Magistrat der Stadt Haiger 

Bekanntmachung
23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Haiger (Bereich „Erweiterung Sportanlagen Haarwasen“), Gemarkung Haiger


Der Magistrat
der Stadt Haiger

Bekanntmachung

23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Haiger
(Bereich „Erweiterung Sportanlagen Haarwasen“), Gemarkung Haiger

hier: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch(BauGB) i.V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Haiger hat in ihrer Sitzung am 30.10.2024 die 3. öffentliche Auslegung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich „Erweiterung Sportanlage Haarwasen“), Gemarkung Haiger beschlossen.

Die erste öffentliche Auslegung wurde in 2018 und die zweite öffentliche Auslegung Anfang 2024 durchgeführt.
Da zwischen der 1. und 2. öffentlichen Auslegung mehr als 5 Jahre lagen, wurden nun zusätzliche Anregungen vorgebracht, die zur erneuten Änderung der Bauleitplanung führen. Auch wird die Fläche des Regenrückhaltebeckens, welches südlich der Sportplatzstraße vorgesehen war, wieder aus der Planung herausgenommen.
Das wasserwirtschaftliche Konzept wurde wegen Herausnahme des Regenrückhaltebeckens geändert.

Die Unterlagen der Bauleitplanung werden in der Zeit

vom 11.11.2024 bis einschließlich 13.12.2024 (Dauer der Veröffentlichungsfrist)

auf der Internetseite der Stadt Haiger unter https://www.haiger.de/rathaus-politik/bauen-stadtentwicklung/flaechennutzungsplaene/ veröffentlicht und stehen unter dem Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zur Verfügung.
Sie können eingesehen bzw. im PDF-Format heruntergeladen werden.
Dies gilt auch für diese Bekanntmachung.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Öffnungszeiten im Rathaus, 35708 Haiger, Marktplatz 7, am Empfang im Foyer (EG) öffentlich ausgelegt.

Es werden öffentlich ausgelegt:

  • Planzeichnung der Flächennutzungsplan-Änderung
  • Begründung mit den Anlagen: Bestandsplan, fachtechnische Stellungnahme zu wasserwirtschaftlichen Belangen, Stellungnahme der Stadtwerke Haiger zur Wasserversorgung
  • Umweltbericht mit den Anlagen: Immissionsberechnung, Fauna/Flora-Gutachten und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, kommentierte Fotodokumentation der Ausgleichsfläche in Rodenbach, Eingriffs- und Ausgleichspläne mit Bilanzierungen nach der Kompensationsverordnung und Fachgutachten Schutzgut Boden
  • bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Die Flächennutzungsplan-Änderung wird für den in nachfolgender Abbildung dargestellten Geltungsbereich aufgestellt:

 

Der Geltungsbereich liegt westlich des Stadtteiles Haiger in Verlängerung der Sportplatzstraße.
Der Stadtteil Allendorf liegt rund 250 m nordwestlich und in südlicher bzw. südöstlicher Richtung befinden sich rund 200 m entfernt Wohngebiete der Kernstadt (Neubaugebiet Fahler bzw. Wohnbebauung Ziegeleistraße).

In Richtung Norden grenzen landwirtschaftliche Flächen an, dahinter, teilweise auch direkt angrenzend, befindet sich die Parzelle der ehemaligen Bahntrasse.
In Richtung Westen grenzen landwirtschaftliche Flächen an.
In Richtung Osten grenzen landwirtschaftliche Flächen und das Grundstück des Schützenvereines an.
In Richtung Süden endet der Geltungsbereich an landwirtschaftlichen Flächen, den Flächen des vorhandenen Stadions bzw. an der Sportplatzstraße

Bereits vorliegende umweltbezogene Informationen:

  • Bei der Bestandsaufnahme in 2016 wurden 16 europäische Vogelarten nachgewiesen. Alle artenschutzrechtlich relevanten und nachgewiesenen Brutvogelarten sind gegenüber dem Vorhaben unempfindlich und/oder sind nicht betroffen.
    Für keine Vogelart muss eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG beantragt werden.
  • Pflanzenarten, die europarechtlich bzw. streng geschützt sind, kommen ebenfalls nicht vor.
  • Auf den untersuchten Flächen wurde u.a. der Schwarzblaue Wiesenknopf Ameisenbläuling (Tagfalter) nachgewiesen.
    Zum Schutz des Ameisenbläulings wurde der Geltungsbereich bereits erheblich verkleinert.
  • Innerhalb des Geltungsbereiches waren sechs Obstbäume vorhanden. 
    In den Obstbäumen waren einige Spalten und Hohlräume vorhanden. Die Spalten waren für Tiere wegen ihrer geringen Tiefe nicht geeignet.
    Dies gilt auch für die vorhandenen Höhlen, die teilweise 2 Öffnungen haben.
    Bewohner konnten nicht festgestellt werden. Es gab auch keinerlei Hinweise auf entsprechende Spuren. Eine Ausnahmegenehmigung nach dem hessischen Naturschutzgesetz wurde beantragt und genehmigt. Die Bäume sind zwischenzeitlich gerodet.
  • Die Schlingnatter und die Zauneidechse wurden am Bahndamm nachgewiesen. Aus diesem Grunde wurde der Geltungsbereich im Norden zurückgenommen.
    Trotz der Rücknahme sind artenschutzrechtliche Maßnahmen erforderlich, damit Schlingnatter und Zauneidechse weder während der Baumaßnahme noch während des Betriebes beeinträchtigt werden.
  • Der Geltungsbereich liegt gemäß Regionalplan innerhalb von Vorbehaltsgebieten (Landwirtschaft, besondere Klimafunktionen) und innerhalb von Vorranggebieten (Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Regionaler Grünzug).
  • Rodungs- und Umwandlungsgenehmigungen für die Waldflächen liegen vor. Für die Waldrodungsflächen wurden Walderhaltungsabgaben gezahlt. Die Bäume sind bereits gefällt.
  • Der Boden ist zu schützen (Vorbeugender Bodenschutz). Die Ausführungen zum Schutzgut Boden sind zu ergänzen. Eine bodenkundliche Baubegleitung sollte eingesetzt werden.
  • Der Geltungsbereich liegt im Gebiet von 2 Bergwerksfeldern, in denen Untersu-chungsarbeiten durchgeführt wurden.
  • Die Planung ist um Ausführungen zum Grundwasser, zur Wasserversorgung und bezüglich der Gefährdung bei Starkregen zu ergänzen.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Der Magistrat der Stadt Haiger
Mario Schramm, Bürgermeister                                                                Haiger, 09.11.2024