Bekanntmachung des Bürgermeisters als Wahlleiter der Stadt Haiger im Nachgang zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung am 14.03.2021


  1. Michelle Reiß, Grundstraße 5, 35708 Haiger hat mit schriftlicher Erklärung vom 24.01.2025 mit sofortiger Wirkung auf die weitere Ausübung Ihres Mandats in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Haiger verzichtet (§ 33 Abs. 1, Ziff. 1 KWG).

Der als nächste zu berufene Bewerber mit den meisten Stimmen, Herr Klaus Engel, Göffelshof 22, 35708 Haiger, hat gem. § 33 KWG mit Erklärung vom 13.02.2025 seinen Verzicht erklärt.

Der als nächste zu berufene Bewerber mit den meisten Stimmen, Herr Hans Hilgenberg, Nassaustraße 10, 35708 Haiger-Rodenbach verzichtet ebenfalls mit Erklärung vom 30.01.2025 gem. §33 KWG auf sein Mandat.

Der als nächste zu berufene Bewerber mit den meisten Stimmen, Herr Lukas Gerhardt, Haigerer Str. 16, 35708 Haiger-Fellerdilln verzichtet ebenfalls mit Erklärung vom 10.02.2025 gem. §33 KWG auf sein Mandat.

Daher rückt an seine Stelle als nächste noch nicht berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen von dem SPD-Wahlvorschlag gem. § 34 KWG Herr Daniel WEBER, Siegener Str. 12a, 35708 Haiger-Allendorf in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Haiger nach.

2. Gegen meine vorgenannte Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Haiger gemäß § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn mindestens 100 Wahlberechtigte diesen Einspruch unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir, als Wahlleiter, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

 

Haiger, den 17.02.2025                                            Der Bürgermeister der Stadt Haiger
                                                                                                         - Wahlleiter -
                                                                                                      gez.  Schramm