Der Magistrat der Stadt Haiger hat in seiner Sitzung am 17.03.2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan „Scheidt/Niedermühle“ angeordnet.
Zur Bereitstellung dringend benötigter Grundstücke für den privaten Hausbau wird in Oberroßbach ein ergänzendes Baugebiet ausgewiesen. Das Plangebiet schließt sich nördlich an das Baugebiet „Scheid / Niedermühle“ an. Nördlich wird es durch die Ortsstraße „Lehmkaute“ begrenzt. Nördlich, südlich und östlich grenzt Wohnbebauung an. Nord-Westlich befindet sich freie Feldflur.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung und Nutzung des Areals geschaffen.
Zu dem Bebauungsplan liegen als umweltbezogene Informationen vor:
· der Umweltbericht mit integrierter Grünordnungsplanung
· ein Fachbeitrag zum Schutzgut Boden zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs,
· umweltbezogene Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung (Landkreis - Amt für den ländlichen Raum, Landkreis - Abteilung Bauen und Wohnen, Landkreis - Abteilung Umwelt, Natur und Wasser, Regierungspräsidium Gießen).
Inhaltlich beziehen sich diese Stellungnahmen auf die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen, immissionsschutzfachliche Fragen auf Grundwasser und Oberflächengewässer sowie auf die Anforderungen an den Bodenschutz.
Die Informationen aus den Stellungnahmen und die Untersuchungsergebnisse sind in den Festsetzungen des Bebauungsplanes berücksichtigt und inhaltlich in der Begründung, den Umweltbericht und dem Bodenfachbeitrag behandelt.
Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurde einem privaten Planungsbüro (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b Baugesetzbuch) übertragen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Scheid/Niedermühle, 2. Abschnitt“ wird mit Begründung und Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit von Montag, 24.03.2025 bis einschließlich Mittwoch, den 30.04.2025 im Internet veröffentlicht.
Die Planunterlagen werden während der Auslegungsfrist auf dem zentralen Internetportal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de eingestellt.
Die Planunterlagen können während der Auslegungsfrist über die Homepage der Stadt Haiger abgerufen werden
(https://www.haiger.de/rathaus-politik/bauen-stadtentwicklung/bebauungsplaene).
Zusätzlich sind die Planunterlagen auch auf der Homepage des mit der Planbearbeitung beauftragten Büros eingestellt und können auch dort eingesehen werden. Bitte folgen Sie dem Pfad www.kubus-group.com - Stadtplanung - Aktuelle Beteiligungsverfahren.
Ergänzend wird der Planentwurf mit Begründung in der Offenlegungsfrist während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Stadt Haiger (Foyer im Erdgeschoss), Marktplatz 7, 35708 Haiger öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen zu der Planung können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per Mail an: bauleitplanung@haiger.de oder an stadtplanung@kubus-group.com), können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Stadt Haiger gesendet werden (Adresse s.o.).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Übersichtskarte: Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Scheid/Niedermühle, 2. Abschnitt“
(Bildquelle: www.geoportal.hessen.de)
Haiger, den 22. März 2025
Der Magistrat der
Stadt Haiger
Schramm
Bürgermeister