Der Magistrat
der Stadt Haiger
Bekanntmachung
Bebauungsplan "Erweiterung Sportanlagen Haarwasen", Gemarkungen Haiger und Allendorf (Sportanlage) sowie Rodenbach (Ausgleichsfläche)
hier: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch(BauGB) i.V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Haiger hat in ihrer Sitzung am 30.10.2024 die 3. öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Erweiterung Sportanlage Haarwasen“, Gemarkung Haiger und Allendorf (Sportanlage) sowie Rodenbach (Ausgleichsfläche) beschlossen.
Die erste öffentliche Auslegung wurde in 2018 und die zweite öffentliche Auslegung Anfang 2024 durchgeführt.
Da zwischen der 1. und 2. öffentlichen Auslegung mehr als 5 Jahre lagen, wurden nun zusätzliche Anregungen vorgebracht, die zur erneuten Änderung der Bauleitplanung führen. Auch wird die Fläche des Regenrückhaltebeckens, welches südlich der Sportplatzstraße vorgesehen war, wieder aus der Planung herausgenommen.
Das wasserwirtschaftliche Konzept wurde wegen Herausnahme des Regenrückhaltebeckens geändert.
Die Unterlagen der Bauleitplanung werden in der Zeit
vom 11.11.2024 bis einschließlich 13.12.2024 (Dauer der Veröffentlichungsfrist)
auf der Internetseite der Stadt Haiger unter https://www.haiger.de/rathaus-politik/bauen-stadtentwicklung/bebauungsplaene/ veröffentlicht und stehen unter dem Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zur Verfügung.
Sie können eingesehen bzw. im PDF-Format heruntergeladen werden.
Dies gilt auch für diese Bekanntmachung.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Öffnungszeiten im Rathaus, 35708 Haiger, Marktplatz 7, am Empfang im Foyer (EG) öffentlich ausgelegt.
Es werden öffentlich ausgelegt:
- Planzeichnung des Bebauungsplanes
- Textliche Festsetzungen
- Begründung mit den Anlagen: Bestandsplan, Verkehrskonzeption „Entwicklung des Bereiches „Haarwasen“ in Haiger zu einem Freizeit- und Sporterlebnisbereich“, fachtechnische Stellungnahme zu wasserwirtschaftlichen Belangen, Stellungnahme der Stadtwerke Haiger zur Wasserversorgung und Informationen zu gekauften Biotopwertpunkten,
- Umweltbericht mit den Anlagen: Immissionsberechnung, Fauna/Flora-Gutachten und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, kommentierte Fotodokumentation der Ausgleichsfläche in Rodenbach, Eingriffs- und Ausgleichspläne mit Bilanzierungen nach der Kompensationsverordnung und Fachgutachten Schutzgut Boden
- bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen
In den textlichen Festsetzungen wird auf DWA-A 117 „Bemessung von Regenrückhalteräumen“ Bezug genommen. Dieses Arbeitsblatt der DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.) kann ebenfalls eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.
Der Bebauungsplan wird für die in nachfolgender Abbildung dargestellten Geltungsbereiche aufgestellt:
Sportanlage, Gemarkung Haiger
Der Geltungsbereich liegt westlich des Stadtteiles Haiger in Verlängerung der Sportplatzstraße.
In Richtung Norden grenzen landwirtschaftliche Flächen an, dahinter, teilweise auch direkt angrenzend, befindet sich die Parzelle der ehemaligen Bahntrasse.
In Richtung Westen, Süden und Osten grenzen landwirtschaftliche Flächen an.
Innerhalb des Geltungsbereiches liegen die vorhandenen Sportanlagen, die vorhandenen und geplanten Parkplätze sowie das Grundstück des Schützenvereines.
Ausgleichsfläche, Gemarkung Rodenbach
Der Geltungsbereich liegt etwa 300 m südwestlich vom Stadtteil Rodenbach der Stadt Haiger bzw. rund 200 m westlich der Bahntrasse.
Im Norden grenzt die Ausgleichsfläche an eine Wegeparzelle an, die zwischen Sportplatz und Sportheim verläuft, an.
Die im Süden angrenzenden Flächen werden landwirtschaftlich genutzt.
Im Westen und im Osten grenzt der Geltungsbereich an Feldwegeparzellen an.
Zum Ausgleich des Defizits wurden bzw. werden weitere Ausgleichsflächen/Maßnahmen, die im Ökopunktekonto benachbarter Kommunen stehen, angekauft.
Bereits vorliegende umweltbezogene Informationen:
- Bei der Bestandsaufnahme in 2016 wurden 16 europäische Vogelarten nachgewiesen. Alle artenschutzrechtlich relevanten und nachgewiesenen Brutvogelarten sind gegenüber dem Vorhaben unempfindlich und/oder sind nicht betroffen. Für keine Vogelart muss eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG beantragt werden.
- Pflanzenarten, die europarechtlich bzw. streng geschützt sind, kommen ebenfalls nicht vor.
- Auf den untersuchten Flächen wurde u.a. der Schwarzblaue Wiesenknopf Ameisenbläuling (Tagfalter) nachgewiesen. Zum Schutz des Ameisenbläulings wurde der Geltungsbereich bereits erheblich verkleinert.
- Innerhalb des Geltungsbereiches waren sechs Obstbäume vorhanden.
In den Obstbäumen waren einige Spalten und Hohlräume vorhanden. Die Spalten waren für Tiere wegen ihrer geringen Tiefe nicht geeignet.
Dies gilt auch für die vorhandenen Höhlen, die teilweise 2 Öffnungen haben.
Bewohner konnten nicht festgestellt werden. Es gab auch keinerlei Hinweise auf entsprechende Spuren. Eine Ausnahmegenehmigung nach dem hessischen Naturschutzgesetz wurde beantragt und genehmigt. Die Bäume sind zwischenzeitlich gerodet.
- Die Schlingnatter und die Zauneidechse wurden am Bahndamm nachgewiesen. Aus diesem Grunde wurde der Geltungsbereich im Norden zurückgenommen.
Trotz der Rücknahme sind artenschutzrechtliche Maßnahmen erforderlich, damit Schlingnatter und Zauneidechse weder während der Baumaßnahme noch während des Betriebes beeinträchtigt werden.
- Der Geltungsbereich liegt gemäß Regionalplan innerhalb von Vorbehaltsgebieten (Landwirtschaft, besondere Klimafunktionen) und innerhalb von Vorranggebieten (Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Regionaler Grünzug).
- Ein Schallgutachten wurde wegen der an die Sportanlagen angrenzenden bzw. geplanten Wohnbebauungen erstellt.
- Rodungs- und Umwandlungsgenehmigungen für die Waldflächen liegen vor. Für die Waldrodungsflächen wurden Walderhaltungsabgaben gezahlt. Die Bäume sind bereits gefällt.
- Ausgleichsflächen/-maßnahmen sind erforderlich. Die im Bebauungsplan festgesetzte Ausgleichsfläche in Rodenbach soll anstelle der heutigen intensiven landwirtschaftlichen Nutzung nur noch extensiv genutzt werden. Durch die geplante Obstbaumreihe, die südlich des Sportplatzes zu pflanzen ist, wird das Landschaftsbild verbessert und der Sportplatz optisch integriert.
Die Maßnahme wirkt sich auch für den Bach, der das Gebiet quert, positiv aus, da die derzeitigen erheblichen Nährstofffrachten durch die Extensivierung erheblich reduziert werden.
- Der Boden ist zu schützen (Vorbeugender Bodenschutz). Die Ausführungen zum Schutzgut Boden sind zu ergänzen. Eine bodenkundliche Baubegleitung sollte eingesetzt werden.
- Der Geltungsbereich liegt im Gebiet von 2 Bergwerksfeldern, in denen Untersu-chungsarbeiten durchgeführt wurden.
- Die Planung ist um Ausführungen zum Grundwasser, zur Wasserversorgung und bezüglich der Gefährdung bei Starkregen zu ergänzen.
- Die Bilanzierung ist an die Kompensationsverordnung 2018 anzupassen. Eine An-passung ist auch für einige Biotoptypen bzw. der angesetzten Punkte erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Der Magistrat der Stadt Haiger
Mario Schramm, Bürgermeister Haiger, 09.11.2024