Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Haiger
Bebauungsplan „Festplatz Offdilln“, Gemarkung Offdilln 
hier: a) Bekanntmachung gemäß § 10 (3) BauGB (Inkrafttreten des Bebauungsplanes) 
b) Integrierte Orts- und Gestaltungssatzung gemäß § 91 (3) HBO (Inkrafttreten der Satzung)


Der Magistrat
der Stadt Haiger

Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Haiger
Bebauungsplan „Festplatz Offdilln“, Gemarkung Offdilln 

hier: a) Bekanntmachung gemäß § 10 (3) BauGB 
             (Inkrafttreten des Bebauungsplanes) 

         b) Integrierte Orts- und Gestaltungssatzung gemäß § 91 (3) HBO 
             (Inkrafttreten der Satzung)

a) Bekanntmachung gemäß § 10 (3) BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Haiger hat in ihrer Sitzung am 10.07.2024 den Bebauungsplan „Festplatz Offdilln“, Gemarkung Offdilln, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt nordwestlich der Ortslage von Offdilln unmittelbar neben dem Sportheim Offdilln. Er umfasst mit einer Fläche von ca. 1.586 m² den Standort eines historischen Kohlemeilers sowie das Gelände und eine Hütte des Heimats- und Geschichtsvereins Offdilln, welches zeitweise auch als Festplatz genutzt wird. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches orientiert sich hierbei an der bislang ausgeübten Flächennutzung eines Teils des Flurstückes 30 in der Flur 19 der Gemarkung Offdilln.

Geltungsbereich Bebauungsplan (unmaßstäblich)


Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Es wird gemäß § 215 BauGB darauf hingewiesen, dass 

  •  eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  •  eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der 
     Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 
  •  nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs 

gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung der o.g. Vorschriften begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 u. 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Der Bebauungsplan, die Begründung inkl. Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Haiger, 35708 Haiger, Marktplatz 7 von jedermann eingesehen werden. Über deren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Die Unterlagen können auch unter https://www.haiger.de/rathaus-politik/bauen-stadtentwicklung/bebauungsplaene/eingesehen und heruntergeladen werden.

b) Integrierte Orts- und Gestaltungssatzung gemäß § 91 (3) HBO

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Haiger hat in ihrer Sitzung am 10.07.2024 gleichzeitig mit dem Bebauungsplan „Festplatz Offdilln“ die auf Landesrecht beruhenden Festsetzungen nach § 91 Abs. 3 HBO in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB als Gestaltungssatzung beschlossen. 

Diese Satzung wird mit dieser Bekanntmachung rechtskräftig.

Der Magistrat der Stadt Haiger
Schramm, Bürgermeister
                                                                                                                                                                                    Haiger, 17. August 2024