Regierungspräsidium Gießen
Abteilung Ländlicher Raum, Forsten, Naturschutz und Verbraucherschutz
Bekanntmachung des Mittelfristigen Maßnahmenplans für das Vogelschutzgebiet „Hoher Westerwald“ gem. § 31 Abs. 7 Satz 4 Hessisches Naturschutzgesetz (HeNatG)
Für das oben genannte Vogelschutzgebiet wurde im Auftrag des Regierungspräsidiums Gießen von den Forstämtern Weilburg und Herborn sowie der Abteilung für den Ländlichen Raum des Kreisausschusses Lahn-Dill ein Maßnahmenplan erstellt. Die Inhalte des Planes haben gem. § 31 Abs. 2 HeNatG die Aufgabe, die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungsgrades der für dieses Gebiet gemeldeten Vogelarten zu bewirken. Der nun endabgestimmte Maßnahmenplan wird hiermit öffentlich bekanntgegeben und erhält mit dem 01. August 2024 Gültigkeit.
Der Maßnahmenplan soll vorrangig durch vertragliche Vereinbarungen mit den Eigentümern oder Pächtern der Grundstücke umgesetzt werden. Einblick in die Maßnahmenplanung für das Vogelschutzgebiet „Hoher Westerwald“ und Informationen über die vorgesehene Umsetzung der Maßnahmen gewährt die Abteilung für den Ländlichen Raum des Kreisausschusses Lahn-Dill, Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar, Tel.: 06441 407-1764. Für Auskünfte steht weiterhin das Regierungspräsidium Gießen, Frau Kandert, Tel.: 0641-303-5574, zur Verfügung.
Die niedergelegten Unterlagen finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidiums Gießen www.rp-giessen.hessen.de unter der Rubrik „Ansprechen“ – „Öffentliche Bekanntmachungen“ – „Bekanntmachung Allgemein“ oder direkt unter folgendem Internetlink:
Dauerhaft können die Unterlagen im webbasierten „Hessischen Naturschutzinformationssystem“ (Natureg-Viewer) eingesehen werden:
Im Auftrag
Lauer
Wetzlar, 30.07.2024 Regierungspräsidium Gießen
Abteilung Ländlicher Raum, Forsten, Naturschutz und Verbraucherschutz
Az.: RPGI-53.3-21r0800/5-2016/1