Im Februar des Jahres 2025 wird die Stadt Haiger Gräber einebnen, deren Ruhefristen abgelaufen sind. Die zur Einebnung vorgesehenen Gräber werden auf Planausschnitten dargestellt, die auf den betroffenen Grabfeldern ausgehängt werden und außerdem im Internet unter www.haiger.de/rathaus-politik/amtliche-bekanntmachungen einzusehen sind.
Betroffen sind Grabmale deren Ruhezeit beziehungsweise Nutzungsdauer bis zum 31. Dezember 2024 verstrichen ist. Von den Einebnungen sind in diesem Jahr nur die Reihengräber betroffen und keine Pacht- oder Doppelgräber. Insgesamt sollen nach Angaben des Bauamtes 55 Gräber eingeebnet werden. Die Nutzungsberechtigten werden gebeten, die Grabmalanlagen auf ihre Kosten bis zum 10. Februar 2025 zu entfernen.
Anschließend werden nicht beseitigte Grabmalanlagen im Zuge der Einebnung von der Stadt Haiger entfernt und gehen in das Eigentum der Stadt über.
Das städtische Bauamt hat bewusst den Februar gewählt, da durch den Frost im Boden bei den Arbeiten weniger Flurschäden verursacht werden. Die frisch eingesäten Flächen können im Frühjahr besser anwachsen als bisher im Spätherbst.