Öffentliche Bekanntmachung

Markierungs- und Beschilderungsplan für den Naherholungs­bereich „Haarwasen" und das SIBRE Sportzentrum während Heimspielen und Veranstaltungen im SIBRE Sportzentrum
hier: Verkehrsbehördliche Anordnung gern. § 45 Abs. 3 StVO 


Die Stadt Haiger hat den Bereich „Haarwasen" zu einem Freizeit- und Sporterlebnisbereich entwickelt. Ausgehend von dieser Entwicklung haben sich die Verkehrsströme und -arten geändert. Es ist aktuell davon auszugehen, dass alle Verkehrsarten (Fußgänger-, Radfahrer-, Pkw-, Lkw-, Bus- und landwirtschaftlicher Verkehr) am „Haarwasen" zu berücksichtigen sind. 
Um dem Freizeit-, dem Individual- sowie dem Ziel- und Quellverkehr bei Heimspielen / Veranstaltungen im SIBRE-Sportzentrum gerecht zu werden, ergeht folgende 

ANORDNUNG 

I. Gemäß § 45 Abs.3 StVO ordne ich den in der Anlage beigefügten Markierungs- und Beschilderungsplan der zugleich Bestandteil dieser Anordnung ist, an. 


Diese Anordnung ist zeitlich befristet am Samstag, den 03.08.2024,

II. Die verkehrsbehördliche Anordnung vom 19.Januar 2024 „Markierungs- und Beschilderungsplan für den Naherholungsbereich „Haarwasen" und das SIBRE Sportzentrum" behält weiterhin ihre Gültigkeit.

III. Begründung

Bei Heimspielen und sonstigen Veranstaltungen im SIBRE-Sportzentrum Haarwasen ist mit einem nicht unerheblichen Verkehrsaufkommen am Haarwasen zu rechnen. Neben dem Pkw-Verkehr der Haarwasen durch Reisebusse sowie einer nicht geringen Anzahl an Fußgängern und Zweiradfahrer frequentiert. Dieser Ziel-und Quellverkehr wird über eine temporäre Einbahnstraßenreglung zum bzw. vom Haarwasen geführt. Die hierfür notwendigen Verkehrszeichen sind in klappbarer Ausfertigung aufgestellt und werden am Tag der Veranstaltung/ Heimspiele durch Mitarbeiter der Stadtverwaltung aktiviert. Die Verkehrsanbindung erfolgt aus der Kernstadt Haiger kommend über die Sportplatzstraße. Da diese Zufahrt in Teilbereichen eine Breite von 4,00 m für den motorisierten Verkehr aufweist, wird hier bei Heimspielen / Veranstaltungen eine Einbahnstraßenregelung von der Innenstadt kommend, ab der Ziegelhütte entlang des Sportzentrum Haarwasen bis zum Kreuzungsbereich Fahler/ Flammersbach und Allendorf (in Höhe Parkplatz Trimmpfad) eingerichtet. Unter Berücksichtigung, dass BOS Kräfte diesen Streckenabschnitt im Bedarfsfall auch als Anfahrtsweg im Schadensfall nutzen, ist hier Abschnittsweise (in Engstellen) ein absolutes Halteverbot eingerichtet. 

Die Verkehrsanbindung „Haarwasen" durch das Wohngebiet Fahler, welches von Langenaubach (,,L 3044") kommend linksseitig vor der Kernstadt Haiger liegt, steht für den Anreiseverkehr bei Veranstaltungen im SIBRE Sportzentrum nicht zur Verfügung. Bei dieser Zufahrt handelt es sich um einen ausgewiesenen Rettungsweg, was zur Folge hat, dass diese Wegeverbindung zu jeder Zeit bei Veranstaltungen im Sportzentrum für Rettungsfahrzeuge freigehalten werden muss. 

Um die Freihaltung gewährleisten zu können, ist an dieser Zuwegung, vom Haarwasen kommend, in Fahrtrichtung Fahler, rechtsseitig, ein absolutes Haltverbot (VZ 283 StVO) eingerichtet. Um einen schnellen und reibungslosen Abfluss des Verkehrs nach Beendigung der Fußballspiele / Veranstaltungen sicherstellen zu können, wird über 2 voneinander unabhängigen Wegeverbindungen der Verkehr abgeleitet. Hierdurch werden lange Rückstaus vermieden und es kann eine schnelle Räumung des „Haarwasens" sichergestellt werden. 

Zum einen dient die asphaltierte Verkehrsfläche in Richtung Wohngebiet Fahler, ,,Fahler-Ring" und von dort auf die „L 3044" als Abfahrtsweg. Im Bereich Ausfahrt Wohngebiet Fahler/ ,,L 3044" kann sich der Verkehr in Richtung Innenstadt und im weiteren Verlauf zur „B 277", Dillenburg und BAB „A 45" bzw. Langenaubach, Breitseheid, Rabenscheid und im weiteren Verlauf in Richtung Westerwald verteilen. 

Zum anderen steht zum Verlassen des „Haarwasens" der asphaltierte Wirtschaftsweg in Richtung Allendorf zur Verfügung. Über diese Wegeverbindung kann binnen kurzer Zeit (ca. 800 m Fahrstrecke) über den „Hörlenweg" die „B 277" erreicht werden. Dieser Wirtschaftsweg kann sowohl den Pkw- als auch den Busverkehr aufnehmen. 

In der „Siegener Straße" (,,B 277") in Allendorf, erfolgt eine Verkehrsaufteilung in Richtung NRW sowie in südliche Richtung (Gießen/Frankfurt). 

Durch Aufteilung der Verkehrsströme nach Beendigung der Fußballspiele / Veranstaltungen wird das Verkehrsaufkommen entzerrt, da einerseits über die ,,B 277" eine schnelle Anbindung an die BAB „A 45", AS Haiger Burbach, gewährleistet werden kann und zum anderen wird durch diese Maßnahme in der Kernstadt, der Knotenpunkt „Rodenbacher Straße"/ ,,Allendorfer Straße"/ ,,Hinterm Graben" (,,Rodenbacher Kreuzung") entspannt. 

Die gesamten Verkehrszeichen, welche in unmittelbarem Zusammenhang mit den Fußballspielen bzw. sonstigen Veranstaltungen im oder am SIBRE­Sportzentrum Haarwasen stehen, sind als „klappbare", StVO-konforme, Verkehrszeichen dauerhaft montiert. Sie werden an Veranstaltungstagen durch eingewiesenes Personal aktiviert und nach Veranstaltungsende wieder deaktiviert. Dadurch wird der Verkehr an veranstaltungsfreien Tagen nicht beeinträchtigt. 

gez.
Schneider,
Erster Stadtrat