Der Magistrat
der Stadt Haiger
Bekanntmachung
Bauleitplanung der Stadt Haiger
Bebauungsplan "Kita Sechshelden", Gemarkung Sechshelden
hier: a) Bekanntmachung gemäß § 10 (3) BauGB (Inkrafttreten des Bebauungsplanes)
b) Integrierte Orts- und Gestaltungssatzung gemäß § 91 (3) HBO (Inkrafttreten der Satzung)
a) Bekanntmachung gem. § 10 (3) BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Haiger hat den Bebauungsplan „Kita Sechshelden“, Gemarkung Sechshelden für den in nachfolgender Abbildung dargestellten Geltungsbereich am 13.03.2024 als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt am nördlichen Ortsrand des Stadtteils Sechshelden der Stadt Haiger. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches orientiert sich an Feld- und Wegeparzellen. Der Geltungsbereich umfasst die folgenden Flurstücke in der Gemarkung Sechshelden, Flur 5: 142, 143, 144, 145, 148, 149, 150, 151 ,152, 153, 154, 155, 394/21 (tlw.), 399 (tlw.), 400/1 (tlw.), 561 (tlw.) sowie 563 und hat eine Größe von rd. 1,0 ha. Die externe Ausgleichsfläche Gemarkung Haigerseelbach, Flur 2, Flurstücke 109 bis 114 mit einer Größe von ca. 0,5 ha ist ein weiterer Bestandteil des Geltungsbereiches.
Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Magistrat der Stadt Haiger, 35708 Haiger, Marktplatz 7, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 BauGB für die fristgerechte Geltendmachungetwaiger Entschädigungsansprüche bei Eingriffen des oben genannten Bebauungsplanes in eine bisher zulässigeNutzung und über das Erlöschen solcher Ansprüche wird hingewiesen.
Dem Bebauungsplan ist eine zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise beigefügt, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Bauleitplanung berücksichtigt wurden. Es sind die Gründe enthalten, weswegen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
Der Bebauungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung werden gemäß § 10 (3) BauGB während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Haiger, 35708 Haiger, Marktplatz 7, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Die Unterlagen können auch unter https://www.haiger.de/rathaus-politik/bauen-stadtentwicklung/bebauungsplaene/eingesehen und heruntergeladen werden.
Jedermann kann diese Planung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.
b) Integrierte Orts- und Gestaltungssatzung gemäß § 91 (3) HBO
Die Festsetzungen nach § 91 Abs. 3 HBO in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB wurden als Gestaltungssatzung beschlossen.
Diese Satzung wird mit dieser Bekanntmachung rechtskräftig.
Der Magistrat der Stadt Haiger
Schneider, Erster Stadtrat Haiger, 03. August 2024