Die Stadt Haiger bietet ein großes Service-Angebot und hilft Ihnen gerne bei Ihrem Anliegen weiter. Im Folgenden finden Sie die Links zu der Übersicht aller Leistungen und den dazugehörigen Informationen, die Kontaktdaten der Mitarbeiter sowie einen Link zu den Downloads & Formularen. Sollten Sie hierzu Fragen haben, können Sie uns gerne unter der allgemeinen Rufnummer 02773-811-0 erreichen. Wir helfen Ihnen gerne weiter! Wir sind für Sie da!
Folgende Zulassungsvorgänge können in Haiger nicht bearbeitet werden:
- E-Autos und Hybride zulassen (dieser Zulassungsvorgang läuft nur noch direkt über den LDK in Herborn-Burg)
- Technische Änderungen, die in der ZB-Teil I einzutragen sind (z.B. größere Reifen, Schadstoffklasse, etc.)
- Erstmalige Zulassung von Importfahrzeugen, Quads, (teilweise auch Wohnmobile)
- Ausstellung von Ersatzpapieren oder Kennzeichen (bei Verlust oder Diebstahl)
- Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhr- und rote Kennzeichen,
- Zuteilung von zweistelligen Kennzeichen (z.B. DIL-H 1)
- Zuteilung von H-Kennzeichen (Oldtimer)
- Zulassung nach Vollabnahme durch den TÜV
- Wiederzulassung nachdem eine Zwangsentstempelung erfolgte
- Zulassung von Importfahrzeugen oder Fahrzeugen mit ausländischen Papieren
- Vorgänge, bei denen erstmals eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden muss (z.B. wenn noch ein „alter“ Fahrzeugbrief (DIN A5) vorhanden ist).
Ob Sie bereits im Besitz eines „neuen“ aktuellen Fahrzeugbriefes sind, erkennen Sie an der Bezeichnung:
Europäische Gemeinschaft Bundesrepublik Deutschland Zulassungsbescheinigung Teil II
Die Stadtverwaltung Haiger übernimmt den Zulassungsdienst im Auftrag des Lahn-Dill-Kreises. Daher empfiehlt es sich, bei näheren Einzelheiten, insbesondere die Frage, ob die von Ihnen gewünschte Transaktion in Haiger erledigt werden kann, vorab Kontakt aufzunehmen. Es ist erforderlich, vorab einen Termin für jegliche Anliegen zu vereinbaren. Tel. 02773/811-0.