Ortsgerichte

Wichtige Hilfen für den Bürger

Ortsgerichte sind eine wichtige Einrichtung – sie geben Bürgern und Gerichten wichtige Hilfestellung und tragen dazu bei, Kosten zu sparen. Sie sind als Hilfsbehörden der Justiz Partner für viele persönliche Angelegenheiten. Ein Ortsgericht besteht aus fünf Mitgliedern – dem Vorsteher bzw. der Vorsteherin und vier Ortsgerichtsschöffen. Die Mitglieder sind Ehrenbeamte, die auf Vorschlag der Stadt vom Amtsgerichtsdirektor ernannt werden.

Zu den Aufgaben der Ortsgerichte gehören:

  • Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden
  • Schätzung von Grundstücken, beweglichen Sachen und dergleichen auf Antrag eines Beteiligten oder Ersuchen einer Behörde
  • Sicherung von Nachlässen
  • Aufstellung von Nachlassinventaren;
  • Erteilung von Sterbefallanzeigen
  • Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen