Standesamt

Standesamt

Allgemeine Informationen über das Standesamt und dessen Zuständigkeiten

Zunächst einmal zum Klischee: Das Standesamt macht viel mehr als "nur die Leute zu verheiraten". Das Standesamt begleitet die Bürger ihr Leben lang. Es erstellt Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister und führt diese von Amts wegen fort. Jedes Kind, das seit 1874 in unserem Amtsbezirk geboren wurde, jede Heirat, die seit 1874 in unserem Amtsbezirk stattfand und jeder Todesfall, der seit 1874 hier im Amtsbezirk eintrat, sind in unseren Personenstandsregistern zu finden.

Maßgebend für die Eintragung in die standesamtlichen Personenstandsregister ist immer der tatsächliche „Ort des Geschehens“ und nicht der Wohnort! 

Die Aussagen der Personenstandsregister geben immer rechtsverbindlich den aktuellen Stand wieder.

Es ist daher leider unumgänglich, dass die Bürger für die Beurkundung von Personenstandsfällen aktuelle Urkunden und andere Nachweise vorlegen müssen, deren Beschaffung manchmal mühsam und zeitaufwendig - aber eben auch wichtig ist; denn z.B. werden mit der Beurkundung der Geburt eines Kindes beim Standesamt alle relevanten Kerndaten (Vor- und Familienname, Abstammung usw.) verbindlich festgelegt. 

Änderungen (z.B. Namensänderungen, Vaterschaftsanerkennungen, Adoptionen usw.) werden dem jeweiligen „Ur“-Eintrag später als so genannte Folgebeurkundung beigeschrieben.

Unsere Leistungen:

  • Beratung in allen Angelegenheiten des Personenstandsrechts
  • Beurkundung von Geburten
  • Anmeldung, Durchführung und Beurkundung von Eheschließungen
  • Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe, einer im Ausland erfolgten Geburt oder eines im Ausland erfolgten Sterbefalls nebst Prüfung der Rechtswirksamkeit
  • Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen, gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft
  • Beurkundung von Sterbefällen
  • Ausstellung von Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden
  • Ausstellung von beglaubigten Abschriften aus den geführten Registern
  • Aufnahme und Beurkundung von Namenserklärungen (z.B. Wiederannahme des Geburtsnamens nach Scheidung, Voranstellen oder Anfügen von Namen zum Ehenamen usw.)
  • Aufnahme und Beurkundung von Vaterschafts- und Mutterschaftsanerkennungen
  • Aufnahme und Beurkundung von Namenserteilungen und Einbenennungen für Kinder
  • Aufnahme und Beurkundung einer Erklärung zur nachträglichen Bestimmung eines Ehenamens
  • Aufnahme und Beurkundung von Namensanschlusserklärungen für Kinder an den Ehenamen der Eltern
  • Aufnahme und Beurkundung von Namenserklärungen gem. § 94 BVFG für Aussiedler und Namensangleichungserklärungen gem. Art. 47 EGBGB
  • Prüfung und Einleitung des Anerkennungsverfahrens von im Ausland erfolgten Adoptionen gem. Haager Übereinkommen
  • Prüfung und Einleitung des Anerkennungsverfahrens von im Ausland erfolgten Entscheidungen in Ehesachen (Auslandsscheidungen)

außerdem:

  • Entgegennahme von Erklärungen zum Austritt aus Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts (Hinweis:  Vorlage des kirchlichen Taufscheins ist hilfreich)
  • Vergabe von Terminen für Beisetzungen und Trauerfeiern bei aktuellen Sterbefällen
  • Administrative Abwicklung der Beisetzungen (Rechnungsstellung, Ausfertigung von Pachtverträgen etc.)
  • Vergabe und Verlängerung von Nutzungsrechten an Grabstätten
  • Entgegennahme und Bearbeitung von Anträgen auf kostenpflichtige Einebnung eines Grabes vor Ablauf der Ruhefrist

Gräber, deren Ruhefrist bereits abgelaufen ist, werden durch das Bauamt kostenfrei eingeebnet. 

Kontakt und Anmeldungen hierfür: Bauamt, Tel. (02773) 811-191 oder -190

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Zur Beachtung

Durch das seit dem 1. Januar 2009 geltende Personenstandsgesetz (PStG) wurde eine neue Fortführungsfrist für die bei den Standesämtern geführten Personenstandsregister eingeführt. Seit diesem Datum befinden sich im Standesamt nur noch die jeweiligen

Geburtenregister der letzten 110 Jahre,

Eheregister der letzten 80 Jahre und die

Sterberegister der letzten 30 Jahre

Alle seit 1874 durch das Standesamt beurkundeten Personenstandsfälle sind nach Ablauf dieser Fristen an das Stadtarchiv abgegeben worden und können dort eingesehen und die Ausstellung von beglaubigten Kopien dort beantragt werden. Allerdings gelten die durch das Stadtarchiv erstellten Kopien aus den ehemaligen Standesamtsregistern nicht als Personenstandsurkunden. 

 Kontakt:  Stadtarchiv Haiger, Marktplatz 7, 35708 Haiger

 E-Mail: stadtarchiv@haiger.de