Eheschließung / Lebenspartnerschaft

Eheschließung / Lebenspartnerschaft

Die Anmeldung der Eheschließung

Die Ehe kann zwischen verschiedengeschlechtlichen und (seit dem 01.10.2017) auch von gleichgeschlechtlichen Paaren geschlossen werden.

Der erste "amtliche" Schritt auf dem Weg in die Ehe ist die förmliche Anmeldung beim Standesamt. Sie wird von dem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk eine/r der Verlobten einen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Daher können Sie nur am Standesamt Ihres Wohnsitzes die Anmeldung durchführen. Wenn Sie beide nicht in Haiger wohnen und trotzdem gerne in Haiger heiraten wollen - kein Problem: Sie melden Ihre Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an und teilen dabei mit, dass die Eheschließung in Haiger stattfinden soll. Das Standesamt dort wird uns dann Ihre Anmeldeunterlagen zusenden und wir freuen uns, Ihre Eheschließung durchzuführen.

Eine Anmeldung der Eheschließung ist frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Termin möglich; gleichzeitig ist die Anmeldung der Eheschließung auch nur 6 Monate gültig. Dies heißt, vom Tage der Anmeldung an gerechnet, können Sie nur innerhalb des nächsten halben Jahres heiraten. Andernfalls verliert die Anmeldung ihre Gültigkeit und ein erneutes Verfahren ist notwendig!

Reservierungen von Eheschließungsterminen (ohne vorherige Anmeldung der Eheschließung mit vollständigen Unterlagen) können aus organisatorischen Gründen nicht angenommen werden.

Sollte es Ihnen nicht auf einen bestimmten Wunschtermin ankommen, gibt es natürlich auch kurzfristig freie Termine.

  • Die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft (bis 30.09.2017)

    Die Anmeldung einer neuen Lebenspartnerschaft ist seit dem 01.10.2017 nicht mehr möglich. An ihre Stelle tritt die Anmeldung der Eheschließung (siehe oben).

    Umwandlung einer bereits bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe:

    Am 30. Juni 2017 beschloss der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“. 
    In diesem Zusammenhang ist die Möglichkeit der Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe geschaffen worden.

    Folgen Sie dem Link für mehr Infos:

  • Tipps für Eheschließungen im Ausland

    Sie möchten die Kosten für eine aufwendige Hochzeitsfeier mit der Verwandtschaft lieber in traumhafte Flitterwochen investieren und überlegen, vielleicht sogar in exotischen Gefilden zu heiraten?  

    Ob am Gardasee, in Las Vegas oder in der Badehose unter Palmen am Südsee-Strand - das sogenannte Wedding-Jetting ist bei vielen jungen Leuten "IN". Es gibt sogar Reisebüros, die sich auf entsprechende Angebote bzw. Hochzeitsarrangements spezialisiert haben und auch im Internet finden Sie Vorschläge, z.B. für eine Traumhochzeit auf Hawaii.

    Bei Ihren Vorbereitungen sollten Sie allerdings Folgendes beachten:
     
    Grundsätzlich werden in der Bundesrepublik Deutschland Ehen auch dann anerkannt, wenn sie im Ausland geschlossen wurden. Allerdings muss die Ehe dann in der Form geschlossen werden, die in dem jeweiligen ausländischen Staat üblich ist (Ortsform). 
    Manche Staaten (z.B. Österreich, Schweiz, Türkei, Polen, Italien, Spanien und viele Fernreiseziele) werden von Ihnen ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis verlangen, welches Sie beim Standesamt Ihres Wohnsitzes beantragen können. Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des deutschen Standesamts am Wohnsitz der Verlobten, dass der Eheschließung der beiden in diesem Zeugnis genannten Brautleute kein Ehehindernis nach den deutschen Gesetzen entgegensteht. Aber Vorsicht: Ein Ehefähigkeitszeugnis hat nur eine Gültigkeit von 6 Monaten ab der Ausstellung !

    In einigen Ländern genügen wiederum Reisepass und (u.U. mehrsprachige) Geburtsurkunde.

    Welche Urkunden von Ihnen im Ausland vorgelegt werden müssen, teilt Ihnen das Konsulat bzw. die Botschaft des Heiratslandes oder auch das ausländische Standesamt am Trauungsort mit. Bitte informieren Sie sich dort!

    Fordert der ausländische Staat eine weitergehende Beglaubigung (entweder die sogenannte Apostille oder eine Legalisation) auf den deutschen Urkunden, wenden Sie sich an den Landrat des Lahn-Dill-Kreises.

    Die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist gebührenpflichtig:
    Für zwei deutsche Staatsangehörige 47,00 €.
    Bei Beachtung ausländischen Rechts 70,50 €.

    Welche Dokumente bei der Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses vorzulegen sind - insbesondere auch für einen ausländischen Partner! - erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Standesamt.

    Sie sollten sich unbedingt rechtzeitig informieren, welche „Heiratspapiere" Sie im Reisegepäck mitnehmen müssen. Auskünfte erhalten Sie z.B. auch bei den Deutschen Konsulaten im jeweiligen Land bzw. bei den Auslandsvertretungen dieser Staaten in der Bundesrepublik Deutschland.

    Außerdem sollten Sie beachten, dass ausländische Heiratsurkunden im Inland möglicherweise erst nach einer amtlichen Beglaubigung (sog. "Apostille" z.B. nach Eheschließung in den USA) durch die ausländischen Behörden oder nach Legalisierung durch die jeweilige Deutsche Auslandsvertretung im Staat der Eheschließung anerkannt werden.

    Auch zur gewünschten Namensführung in der Ehe müssen häufig im Anschluss an die im Ausland erfolgte Eheschließung nach Rückkehr in Deutschland noch Erklärungen abgegeben werden, da in vielen Ländern keine dem deutschen Recht vergleichbaren Wahlmöglichkeiten bestehen und daher keine automatische Namensänderung z.B. für die Ehefrau eintritt.

    Auf Antrag kann beim Wohnsitzstandesamt in Deutschland eine Nachbeurkundung der im Ausland geschlossenen Ehe erfolgen. Die Nachbeurkundung ist grundsätzlich zu empfehlen, da sie den Nachweis der im Ausland erfolgten Eheschließung erheblich vereinfacht. Der Vorteil für Sie ist eindeutig: Sie erhalten in diesem Fall nämlich eine deutsche Heiratsurkunde für Ihre im Ausland geschlossene Ehe !

    Weiterführende Links: 

     Info des Auswärtigen Amtes über Eheschließungen im Ausland
      
     Links zu den Websites der Auslandsvertretungen

Benötigte Unterlagen:

Als besonderen Service bieten wir Ihnen an, speziell auf Ihre Verhältnisse abgestimmt, die für Sie nötigen Unterlagen zu ermitteln und Ihnen schriftlich mitzuteilen.

Wenn Sie diesen Service nutzen möchten, drucken Sie bitte das
Formular

aus, vervollständigen die Datenfelder und senden uns dieses per Post, Fax oder E-Mail zu (das Ausfüllen am Bildschirm ist z.Zt. leider nicht möglich).

Sie erhalten dann umgehend eine detaillierte Aufstellung der von Ihnen zu beschaffenden Urkunden und Unterlagen.

Am einfachsten ist die Anmeldung, wenn

- beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind,

- beide Verlobte in Haiger geboren sind,

- beide Verlobte volljährig und kinderlos sind,

- beide Verlobte ihren Hauptwohnsitz in Haiger haben,

- keiner der Verlobten bereits verheiratet war oder eine Lebenspartnerschaft geschlossen hatte.

Dann brauchen Sie zur Anmeldung der Eheschließung nur Ihre gültigen Personalausweise oder Reisepässe.

  • Sind einzelne oder mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie folgende Unterlagen (bitte per Klick ausklappen):

    zum Wohnsitz:

    Falls Sie Ihren Wohnsitz nicht in Haiger haben, eine Bescheinigung Ihrer Meldebehörde (Aufenthaltsbescheinigung) für jeden bestehenden Wohnsitz zur Vorlage beim Standesamt. Aus dieser müssen Familienstand, Staatsangehörigkeit und ggf. Konfession hervorgehen. Einer der Verlobten muss aber einen Erst- oder Zweitwohnsitz in Haiger haben, um die Eheschließung hier anmelden zu können!

    zur Geburt:

    Falls Sie nicht in Haiger oder seinen Stadtteilen geboren wurden, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister. Diese erhalten Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes.

    Bitte beachten Sie: Der Stadtteil Sechshelden gehörte bis 1977 zum Standesamt Dillenburg!

    Hinweis: Das Stammbuch der Eltern bzw. eine Geburtsurkunde daraus ist zur Anmeldung der Eheschließung nicht geeignet!

    zu Vorehen/Lebenspartnerschaften:

    Wenn Sie schon ein- oder mehrmals verheiratet waren, zusätzlich zu den ersten beiden Unterlagen eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe mit dem Vermerk über deren Auflösung und das rechtskräftige Scheidungsurteil. Diese erhalten Sie beim Standesamt am Ort Ihrer letzten Eheschließung. Das Scheidungsurteil mit dem Rechtskraft-Stempel haben Sie bereits nach der Scheidung vom Amtsgericht erhalten.

    Wenn Sie vor dem 01.10.2017 eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft begründet hatten, zusätzlich zu den ersten beiden Unterlagen einen Nachweis über Begründung und Auflösung ihrer letzten Lebenspartnerschaft, diese erhalten Sie beim Standesamt bzw. der zuständigen Behörde am Ort der Begründung der letzten Lebenspartnerschaft.

    Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wiederfinden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus.

    Allerdings können in Einzelfällen - leider - weitere Unterlagen notwendig werden.

    In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:

    • eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
    • eine/r der Verlobten ist nicht in Deutschland geboren
    • eine/r der Verlobten hat ein minderjähriges Kind
    • die Verlobten haben gemeinsame Kinder
    • eine/r der Verlobten ist adoptiert
    • eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden worden oder im Ausland verwitwet

Wir weisen darauf hin, dass grundsätzlich zur Anmeldung der Eheschließung vorab ein Termin vereinbart werden muss !

Wichtiger Hinweis: Zur Anmeldung der Eheschließung sollen beide Verlobte gemeinsam zum vereinbarten Termin erscheinen!

Sollte aus wichtigen und/oder unaufschiebbaren Gründen die Anwesenheit eines der Verlobten nicht möglich sein (Krankheit, Auslandsaufenthalt etc.), kann die Anmeldung der Eheschließung auch durch den anderen Verlobten alleine erfolgen.

Dazu ist aber zwingend eine Bevollmächtigung erforderlich, die Sie mit dem Formular

erteilen können. Bitte bringen Sie in diesem Fall das Formular ausgefüllt mit!