Geburt
Nach der Geburt muss das Kind innerhalb von sieben Tagen beim Standesamt des Geburtsortes angemeldet werden.
Die Anmeldung ist also unabhängig von dem Wohnort der Eltern!
Die einzige Ausnahme ist die Hausgeburt - in diesem Fall decken sich Wohn- und Geburtsort. Bitte wenden Sie sich hierbei an das Standesamt des Geburtsortes mit einer entsprechenden Bescheinigung des Arztes/der Hebamme/des Entbindungspflegers.