Sterbefall
Alle Sterbefälle, die in Haiger eingetreten sind, müssen vom Standesamt im Sterberegister beurkundet werden. Anschließend wird die dazugehörige Sterbeurkunde ausgestellt.
Wichtig: Die Anzeige des Sterbefalls muss binnen 3 Werktagen nach Eintritt des Todes erfolgen. In der Regel wird sich ein beauftragtes Bestattungsunternehmen um die Anzeige beim Standesamt kümmern.
Hinweis: Die Anzeige des Sterbefalls muss beim Standesamt am Ort des Versterbens erfolgen!