Briefwahl

Bundestagswahl am 23.02.2025 - Briefwahl

Falls Sie einen Wahlschein beantragen wollen, bekommen Sie hier die nötigen Informationen.

Wie kann ein Wahlschein beantragt werden?

Bis zum 02.02.2025 werden Sie per Post eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Sie können die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und unterschrieben an die dort aufgedruckte Adresse zurücksenden. Sie erhalten dann per Post alle notwendigen Unterlagen zur Briefwahl.


Weiterhin kann der Wahlschein auch persönlich im Rathaus, formlos per E-Mail oder per Post beantragt werden. Hierzu benötigen wir folgende Daten von Ihnen:

·  Name und Vorname
·  Geburtsdatum
·  Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
·  Wenn bereits aus der Wahlbenachrichtigung bekannt: die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Bitte beachten Sie, dass es bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen (Bundestagswahl 2025) zu Verzögerungen durch die Deutsche Post kommen kann.

Zudem können die Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl erst versendet werden, wenn die Stimmzettel vorliegen. Nach jetzigem Stand wird dies ab Anfang Februar 2025 möglich sein.

Wir empfehlen Ihnen daher, die Beantragung bzw. die Abholung der Briefwahlunterlagen ab dem 10.02.2025 persönlich vorzunehmen. 

Gerne können Sie auch direkt im Rathaus die Wahlhandlung vornehmen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit für bis zu 4 Personen (bei entsprechender Vollmacht) die Briefwahlunterlagen abzuholen.

Die Online-Beantragungen können Sie unter dem u.g. Link vornehmen.

Eine telefonische Beantragung von Wahlscheinen ist nicht möglich.

Sie können auch folgendes Online-Formular ausfüllen und erhalten dann ebenfalls alle notwendigen Unterlagen zur Briefwahl per Post:

Ab dem 13.01.2025 (Montag) bis zum 18.02.2025 (Dienstag) können Sie die Online-Funktion nutzen.